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Anwendung (53.689.26-66)
Anwendung nicht anstelle von feuerpolizeilich geforderten Brandschutzklappen und nur mit Genehmigung der zuständigen kantonalen Feuerpolizei.
Im Grundsatz ist vor allem die Kaltrauch-Problematik am Objekt abzuklären.
Generell dürfen Produkte, die ab einer bestimmten Temperatur aktiviert werden, die Fireblock's nicht dort eingesetzt werden, wo eventuell auftretender kalter Rauch Personen gefährden könnte.
Beispiel: in Angrenzung an Fluchtweg-, Wohn- und Publikumsbereiche.
Die Nutzung des Produkts Fireblock Ultra muss von der zuständigen Brandschutzbehörde bewilligt werden.
Andere Grössen sind auf Anfrage lieferbar.
Maximale Ausschnittgrössen bei Türen = 600 x 600 mm.
Der Küchenverband Schweiz bemisst den Lüftungsquerschnitt und die SIA-Norm 382/1 (Mechanische Lüftung in Gebäuden) den Lüftungsdurchlass – jeweils in cm².
Abdeckgitter/Schutzgitter zu FIREBLOCK ULTRA F30-F90